Zwei IS-Mitglieder in NRW und Rheinland-Pfalz festgenommen

3. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Zwei IS-Mitglieder in NRW und Rheinland-Pfalz festgenommen

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sicherheit und Justiz in Deutschland

() – Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche IS-Mitglieder in und Delbrück festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. November, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit.

Den beiden Irakern wird vorgeworfen, in den Jahren 2016 und 2017 im Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) gewesen zu sein. Einer der Männer soll sich unter anderem für ein IS-Scharia-Komitee betätigt haben, während der andere als Kämpfer eingesetzt gewesen sein soll. Die Ermittler durchsuchten zudem die Räumlichkeiten der beiden sowie von drei weiteren Beschuldigten in mehreren deutschen Städten.

Gestern wurden beide Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle eröffnete und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Generalbundesanwalt (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Zwei mutmaßliche IS-Mitglieder in Trier und Delbrück festgenommen
  • Festnahmen basieren auf Haftbefehlen vom 24. November
  • Beschuldigte waren zwischen 2016 und 2017 im Irak aktiv

Warum ist das wichtig?

  • Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus in Deutschland
  • Signalwirkung für potenzielle Extremisten
  • Stärkung der inneren Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit

Wer ist betroffen?

  • zwei mutmaßliche IS-Mitglieder
  • Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
  • weitere Beschuldigte

Zahlen/Fakten?

  • Festnahmen in Trier und Delbrück
  • Haftbefehle vom 24. November
  • Vorwurf: Mitgliedschaft im IS in 2016 und 2017

Wie geht’s weiter?

  • Weitere Ermittlungen gegen die Beschuldigten
  • Mögliche Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft
  • Fortsetzung der Durchsuchungen in anderen Städten
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