X gibt weniger Daten in Hatespeech-Verfahren an BKA

10. Dezember 2025
1 min Lesezeit

X gibt weniger Daten in Hatespeech-Verfahren an BKA

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Rückgang bei Datenanfragen an X

() – Elon Musks Social-Media-Plattform X gibt in Hatespeech-Verfahren deutlich weniger Daten an Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) heraus als früher. Das geht aus einer Auswertung der Behörde hervor, über die der „Spiegel“ berichtet. Darin geht es um Fälle, in denen BKA-Ermittler der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im Bereich der sogenannten Hasskriminalität ermitteln.

Im Jahr 2024 erhielt das ZMI noch in über 80 Prozent der Fälle die angeforderten Daten, wie der „Spiegel“ schreibt. Doch im Zeitraum der Erhebung vom 10. April bis 31. Mai 2025 seien nur noch rund ein Drittel der gestellten Anfragen beauskunftet worden, heißt es demnach.

Das BKA kommt deshalb in der Auswertung zu dem Fazit, dass X die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden „aktiv behindert“. Ohne die Daten von X müssen Ermittlungen oft eingestellt werden, weil keine Verdächtigen identifiziert werden können.

In der BKA-Auswertung geht es um genau 700 Anfragen zu X-Beiträgen, bei denen die Beamten der ZMI jeweils einen Anfangsverdacht sahen. Die ZMI ermittelt etwa zu Volksverhetzungen und Politikerbeleidigungen auf Social-Media-Plattformen und zu Postings, in denen Nutzer eine bestimmte Straftat gebilligt oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet haben.

Die Plattform von Elon Musk habe Fragen zu dem Thema zunächst unbeantwortet gelassen, so der „Spiegel“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskriminalamt (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Elon Musks Plattform X gibt weniger Daten an das BKA heraus als früher.
  • Im Jahr 2024 erhielten Ermittler über 80 Prozent der Datenanfragen, 2025 nur noch etwa ein Drittel.
  • BKA sieht die Ermittlungsarbeit durch X als aktiv behindert an, was zu Einstellung von Fällen führen kann.

Warum ist das wichtig?

  • Verringerte Datenherausgabe von X behindert Ermittlungen gegen Hasskriminalität.
  • Geschätzte 70% weniger Informationen führten zu Einstellung vieler Verfahren.
  • Schwierigkeiten bei der Identifikation von Verdächtigen gefährden die Strafverfolgung.

Wer ist betroffen?

  • Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA)
  • Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)
  • Nutzer von Elon Musks Social-Media-Plattform X

Zahlen/Fakten?

  • 2024 erhielt die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) in über 80 Prozent der Fälle die angeforderten Daten von X.
  • Im Zeitraum vom 10. April bis 31. Mai 2025 wurden nur noch rund ein Drittel der Anfragen beauskunftet.
  • Die BKA-Auswertung umfasst genau 700 Anfragen zu X-Beiträgen.

Wie geht’s weiter?

  • Künftige Ermittlungen könnten eingeschränkt bleiben.
  • Mögliche rechtliche Schritte gegen X in Erwägung ziehen.
  • Behörden suchen nach Alternativen zur Datenbeschaffung.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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