Bundesfinanzhof weist Klagen gegen neue Grundsteuer zurück

10. Dezember 2025
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Bundesfinanzhof weist Klagen gegen neue Grundsteuer zurück

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: Grundsteuer-Rechtsprechung in München

() – Der Bundesfinanzhof hat mehrere Klagen gegen die seit Januar erhobene neue Grundsteuer zurückgewiesen. Die zuständigen Finanzgerichte hätten in allen drei Verfahren zutreffend entschieden, dass der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit.

Eine Aussetzung und Vorlage des Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht komme in allen drei Verfahren nicht in Betracht. Der Senat sei nicht davon überzeugt, dass die der Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes verfassungswidrig seien, hieß es zur Begründung.

Konkret ging es in den drei Verfahren um das sogenannte Bundesmodell, welches in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Dabei wurde das für Grundsteuerzwecke vorgesehene pauschalierte Ertragswertverfahren beanstandet. Dieses findet bei der Grundsteuer auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum Anwendung. Auch für die Bewertung des Grundvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Ertragswertverfahren herangezogen.

In allen drei Fällen ging es unter anderem um die Frage, ob es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, dass durch die Verwendung eines grob typisierten Bewertungsverfahrens in dem grundsteuerrechtlichen Massenverfahren eine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientierende Belastung möglicherweise nicht in allen Fällen erreicht wird. Die Kläger rügten eine zu ungenaue und ungerechte Datengrundlage.

Die Grundsteuer war in der Vergangenheit nach Einheitswerten berechnet worden, die allerdings zunehmend überholt waren. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb 2018 eine Neuregelung gefordert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Grundsteuerbescheid (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesfinanzhof hat Klagen gegen neue Grundsteuer zurückgewiesen.
  • Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 als rechtmäßig erachtet.
  • Verwendung eines typisierten Bewertungsverfahrens wurde als nicht verfassungswidrig eingestuft.

Warum ist das wichtig?

  • Bestätigung der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer durch den Bundesfinanzhof
  • Ablehnung der Verfassungsrechtlichkeit der Bewertungsverfahren
  • Klärung von Gleichheit und Gerechtigkeit bei der Grundsteuerbelastung

Wer ist betroffen?

  • Kläger in den Verfahren gegen die neue Grundsteuer
  • Eigentümer von Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken
  • Grundstückseigentümer, die von der Grundsteuer betroffen sind

Zahlen/Fakten?

  • Bundesfinanzhof hat mehrere Klagen gegen die neue Grundsteuer zurückgewiesen.
  • Der Grundsteuerwert wurde zum 1. Januar 2022 festgestellt.
  • Elf der 16 Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell.

Wie geht’s weiter?

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